HYGiTEC
Einfach einloggen© 2026 Rentokil Initial plc Diese Webseite unterliegt den Aussagen innerhalb der rechtlichen Hinweise.
Vom 1. September bis 30. April unterliegen viele Warengruppen beim Export von Deutschland nach Australien und Neuseeland den strengen Vorgaben der BMSB-Saison (Brown Marmorated Stink Bug Season). In diesem Zeitraum ist eine verpflichtende Schädlingsbehandlung nach den Richtlinien der australischen DAFF (Department of Agriculture, Fisheries and Forestry) und des neuseeländischen MPI (Ministry for Primary Industries) vorgeschrieben.
Diese Maßnahmen dienen dazu, das Einschleppen der braun marmorierten Stinkwanze effektiv zu verhindern und die einheimische Landwirtschaft sowie die lokale Flora und Fauna in beiden Zielländern zu schützen. Für Exporteure und Logistikunternehmen bedeutet dies, dass der gesamte Exportprozess, von der sachgemäßen Behandlung der Waren bis hin zur lückenlosen Dokumentation, genau auf die aktuellen gesetzlichen Anforderungen abgestimmt werden muss, um Verzögerungen und zusätzliche Kosten an den Grenzkontrollen zu vermeiden.
Wir gehören zu den wenigen offiziell zugelassenen Unternehmen in Deutschland für die BMSB-Schädlingsbehandlung und garantieren, dass Ihre Waren die internationalen Quarantäne- und Importvorgaben sicher erfüllen.
Unser Leistungsversprechen für Ihren reibungslosen Export:
Mit unserer Kombination aus Fachwissen, moderner Technik und digitaler Abwicklung bieten wir Ihnen maximale Sicherheit und Effizienz, damit Ihre Waren pünktlich, sicher und ohne unnötige Umwege ans Ziel gelangen.
Die braun marmorierte Stinkwanze (Halyomorpha halys), auch bekannt als Baumwanze, Stinkkäfer, oder einfach nur BMSB (aus dem engl.: brown marmorated stink bug), ist ein invasiver Schädling, der ursprünglich in Ostasien beheimatet ist. Seit Beginn des 21. Jahrhunderts hat sich die Stinkwanze weltweit rasant verbreitet. Besonders in den USA hat sich die braun marmorierte Stinkwanze zu einem ernstzunehmenden Schädling für Obst- und Gemüsekulturen entwickelt, was jährlich zu Ernteschäden und Bekämpfungskosten in Millionenhöhe führt.
Obwohl sie für die menschliche Gesundheit unbedenklich ist, können große Populationen sowohl Haushalte belästigen als auch erhebliche Probleme für Pflanzenzüchter verursachen. Die Wanze ernährt sich von über 300 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Obstbäume und Ziergehölze.
Sie sind für den Menschen ungefährlich, können in der Landwirtschaft aber erhebliche Schäden anrichten. Die Marmorierte Baumwanze (auch als Stinkwanze bekannt) ist etwa 15 mm groß. Beim Aussagen des Saftes aus Früchten spritzt sie zusammen mit dem Speichel ein giftiges Enzym in die Frucht, wodurch dunkle Verfärbungen und Nekrosen entstehen. Darüber hinaus überträgt die Wanze für Pflanzen gefährliche Krankheitserreger – die Früchte sterben frühzeitig ab und es kommt zu Ernteausfällen von bis zu 50%. Zudem sind die Wanzen schwer zu bekämpfen, da sie eine breite Palette an Pflanzen befallen.
Ihre Fähigkeit, sich in Häusern und anderen Strukturen zu verstecken, erschwert die Kontrolle zusätzlich. Die wirtschaftlichen Verluste in betroffenen Regionen sind erheblich und betreffen sowohl kleine als auch große landwirtschaftliche Betriebe.
Zum Ende des Sommers suchen erwachsene Stinkwanzen Schutz an dunklen und trockenen Orten wie Fahrzeugen und Containern. Diese Verstecke tragen zur schnellen globalen Ausbreitung der BMSB bei, weshalb die Stinkwanze auch als lästiger Anhalter gilt. Sie versteckt sich in importierten Waren und Containern, aber auch in persönlichen Gegenständen wie Koffern.
In 2018 haben die für Importe von Waren verantwortlichen Behörden von Neuseeland und Australien umfassende Import- und Quarantänebestimmungen aus definierten Hochrisikoländern erstmalig erlassen, um die Einschleppung von Schädlingen zu verhindern. Ziel ist es, insbesondere die Verbreitung der Marmorierten Baumwanze auszuschließen. Die BMSB ist ein landwirtschaftlicher Schädling aus Asien, der erhebliche Schäden an Flora und Fauna verursachen kann.
Beide Länder haben bestimmt, dass das australische Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Forstwirtschaft (Department of Agriculture, Water and Environment) die Umsetzung der Bestimmungen und Sicherstellung aller Sicherungsmaßnahmen weltweit koordiniert. Das Ministerium hat eine sog. Schädlingsbehandlungspflicht für bestimmte Warengruppen aus bestimmten Risikoländern festgelegt. Diese Pflicht gilt in der Regel für alle Importe, die im Zeitraum zwischen 01. September bis 30. April (inklusive) des jeweiligen Folgejahres verschifft werden. Hierbei ist für Australien die Verladung und für Neuseeland die Ankunft am 30. April zu beachten.
Die Schädlingsbehandlungspflicht umfasst insbesondere die Verpflichtung, dass ein Nachweis über eine Behandlung der Waren und Produkte durch ein speziell zertifiziertes und lizenziertes Begasungsunternehmen im Exportland vorgelegt werden muss. Zu den Behandlungsformen zählt die Begasung mit einem toxischen Begasungsmittel (Sulfurylfluorid) oder mit Hitze. Außerdem gelten noch zahlreiche andere Bestimmungen je nach Behandlungsart, Transportart, Produkt-Warengruppe oder auch Bestimmungsland.
Weiterführende Informationen zu den australischen BMSB-Bestimmungen erhalten Sie auf der Internetseite des Australian Government Department of Agriculture.
Business Development Manager (Im- und Export)
Tel: +49 152 5571 3620
Mail: [email protected]
Je nach Behandlungsart gibt es gewisse Vorgaben. So muss zum Beispiel bei der Hitzebehandlung die kälteste Oberfläche der Ware 56 °C für mindestens 30 Minuten haben. Diese Form der Behandlung ist somit schneller als die mit Begasungsmitteln. Denn diese müssen mindestens zwölf Stunden einwirken und anschließend 24 Stunden lüften.
Entscheiden Sie sich als Exportunternehmen für eine Begasung, dürfen die Warenpaletten nicht völlig dicht eingeschweißt sein. In diesem Fall raten wir Ihnen zum Wickelnetz. Zudem muss im Container genügend Platz sein, damit sich das Gas entfalten kann. Und auch das ist wichtig: Während des gesamten Begasungsprozesses ist häufig eine Umgebungstemperatur von 10 °C oder mehr nötig.
Besondere Sendungen wie Open Top, Flat Racks und Break Bulk nach Australien müssen vor Verschiffung im Abgangsland behandelt werden. Je nach Größe der Ware kann dies in einer Halle oder sogar im Schiffsraum selbst erfolgen. Nach einer Behandlung an Land müssen diese Container dann aber innerhalb von 120 Stunden auf das Schiff verladen werden. Für Australien gilt diese Regelung nur bis zum 1. Dezember.
Unsere Kollegen haben langjährige Erfahrungen bei allen Arten von Transporten nach Australien und Neuseeland und beraten Sie gerne jederzeit.
Besonders betroffen sind sogenannte "High-Risk Goods" sowie "Target-Risk Goods". Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihre Waren unter diese Kategorien fallen.
Für Australien und Neuseeland ist ein 120 Stunden Zeitfenster nach Behandlungsende zu beachten, indem die Ware in einem geschlossenen Container gesiegelt oder auf das Exportschiff verladen werden muss. Dies gilt für Australien nur bis zum 1. Dezember.
Zusätzlich gilt für Neuseeland ein 6 Stunden Zeitfenster (24 Stunden mit einer insektensicheren Folie) nach Behandlungsende, indem ein nicht vollständig geschlossener Container (z.B. Open-Top oder Flat-Rack) an das Exportterminal geliefert werden muss, sofern er dort nicht behandelt wurde.
Für Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Zu den in der EU zugelassene Behandlungsmethoden gehören sowohl die Hitzebehandlung als auch die Begasung mit Sulfurylfluorid.
Eine Schädlingsbehandlung der Güter dürfen nur Firmen durchführen, die zuvor vom australischen Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Forstwirtschaft (Department of Agriculture, Water and Environment) zugelassen worden sind.
Während der Begasung muss im Container eine Warentemperatur von mindestens 10 °C vorhanden sein.
Sowohl die Ware als auch der Container müssen im Falle einer Begasung begasungsfähig sein. Das bedeutet, dass die Warenpaletten nicht gasdicht eingeschweißt sein dürfen. Eine gute Alternative stellt ein Wickelnetz dar. Wichtig ist auch, dass im Container genügend Platz für die Entfaltung des Gases vorhanden ist.