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In 2018 haben die für Importe von Waren verantwortlichen Behörden von Neuseeland und Australien umfassende Import- und Quarantänebestimmungen aus definierten Hochrisikoländern erstmalig erlassen, um die Einschleppung von Schädlingen zu verhindern. Ziel ist es insbesondere die Verbreitung der Marmorierten Baumwanze (Brown Marmorated Stink Bug=BMSB) auszuschließen. Die BMSB ist ein landwirtschaftlicher Schädling aus Asien, der erhebliche Schäden an Flora und Fauna verursachen kann.
Beide Länder haben bestimmt, dass das australische Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Forstwirtschaft (Department of Agriculture, Water and Enviroment) die Umsetzung der Bestimmungen und Sicherstellung aller Sicherungsmaßnahmen weltweit koordiniert. Das Ministerium hat eine sog. Schädlingsbehandlungspflicht für bestimmte Warengruppen aus bestimmten Risikoländern festgelegt. Diese Pflicht gilt in der Regel für alle Importe, die im Zeitraum zwischen 01. September bis 30. April (inklusive) des jeweiligen Folgejahres verschifft werden. Hierbei ist für Australien die Verladung und für Neuseeland die Ankunft am 30. April zu beachten.
Die Schädlingsbehandlungspflicht umfasst insbesondere die Verpflichtung, dass ein Nachweis über eine Behandlung der Waren und Produkte durch ein speziell zertifiziertes und lizenziertes Begasungsunternehmen im Exportland vorgelegt werden muss. Zu den Behandlungsformen zählt die Begasung mit einem toxischen Begasungsmittel (Sulfuylfluorid) oder mit Hitze. Außerdem gelten noch zahlreiche andere Bestimmungen je nach Behandlungsart, Transportart, Produkt-Warengruppe oder auch Bestimmungsland.
S&A gehört zu den wenigen Unternehmen in Deutschland, die seit 2018 sowohl für die toxische Behandlungsmethode, als auch die nicht-toxische Hitzeanwendung zertifiziert ist und wird regelmäßig von den australischen Behörden auditiert. Außerdem verfügt S&A über beheizbare Hallen, so dass die Behandlungen auch in der Winterzeit zuverlässig durchgeführt werden können.
Unsere Kollegen haben langjährige Erfahrungen bei allen Arten von Transporten nach Australien und Neuseeland und beraten Sie gerne jederzeit.
Sie sind für den Menschen ungefährlich, können in der Landwirtschaft aber erhebliche Schäden anrichten. Die Marmorierte Baumwanze (auch als Stinkwanze bekannt) ist etwa 15 mm groß. Beim Aussagen des Saftes aus Früchten spritzt sie zusammen mit dem Speichel ein giftiges Enzym in die Frucht, wodurch dunkle Verfärbungen und Nekrosen entstehen. Darüber hinaus überträgt die Wanze für Pflanzen gefährliche Krankheitserreger – die Früchte sterben frühzeitig ab und es kommt zu Ernteausfällen von bis zu 50%.
Für Australien und Neuseeland ist ein 120 Stunden Zeitfenster nach Behandlungsende zu beachten, indem die Ware in einem geschlossenen Container gesiegelt oder auf das Exportschiff verladen werden muss. Dies gilt für Australien nur bis zum 1. Dezember.
Zusätzlich gilt für Neuseeland ein 6 Stunden Zeitfenster (24 Stunden mit einer insektensicheren Folie) nach Behandlungsende, indem ein nicht vollständig geschlossener Container (z.B. Open-Top oder Flat-Rack) an das Exportterminal geliefert werden muss, sofern er dort nicht behandelt wurde.
Für Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Zu den in der EU zugelassene Behandlungsmethoden gehören sowohl die Hitzebehandlung als auch die Begasung mit Sulfurylfluorid.
Eine Schädlingsbehandlung der Güter dürfen nur Firmen durchführen, die zuvor vom australische Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Forstwirtschaft (Department of Agriculture, Water and Enviroment) zugelassen worden sind.
Während der Begasung muss im Container eine Warentemperatur von mindestens 10 °C vorhanden sein.
Sowohl die Ware als auch der Container müssen im Falle einer Begasung begasungsfähig sein. Das bedeutet, dass die Warenpaletten nicht gasdicht eingeschweißt sein dürfen. Eine gute Alternative stellt ein Wickelnetz dar. Wichtig ist auch, dass im Container genügend Platz für die Entfaltung des Gases vorhanden ist.
Die BMSB-Bestimmungen des australischen Ministeriums für Landwirtschaft, Wasser und Forstwirtschaft (Department of Agriculture, Water and Enviroment) sind sehr streng und werden bei der Einfuhr ohne Ausnahmen durchgesetzt. Um eine Vernichtung der Waren oder eine Rückverschiffung zu vermeiden, sollten Sie als Exporteur daher vorab genau prüfen, ob Ihre Waren zu den Hoch-Risiko-Gütern gehören. Wenn ja, kalkulieren Sie Lieferungsverzögerungen sowie die Kosten für die Schädlingsbehandlung ein und informieren Sie Ihre australischen Kunden rechtzeitig darüber.
Weiterführende Informationen zu den australischen BMSB-Bestimmungen erhalten Sie auf der Internetseite des Australian Government Department of Agriculture.