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Klassische Schädlingsprävention

Auch in der Schädlingsbekämpfung gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Besonders im Umgang mit Vorratsgütern, Lebensmitteln und empfindlichen Anlagen, sowie wertvollen Tierbeständen  ist höchste Sorgfalt geboten. Warten Sie nicht erst den ersten Befall ab! Unsere Erfahrung zeigt, dass dieses Metier sehr sensibel reagiert und Imageschäden – wenn überhaupt – nur langfristig wiedergutzumachen sind. Zudem ist die Bekämpfung eines umfangreichen Befalls mit weitaus höheren Kosten verbunden als kontinuierliche Präventionsmaßnahmen.

Bei uns erhalten Sie sämtliche Verfahren aus einer Hand – auch bei größeren Objekten und Bereichen.

Lebensmittelindustrie

Wir arbeiten nach den gängigen Verordnungen des Lebensmittelrechts und der Hygienevorschriften – zum Schutz Ihrer Vorratshaltung und Ihrer Lebensmittelproduktion. Gern unterstützen wir Sie mit einem Konzept zur Prävention eines Schädlingsbefall, das sich nahtlos in Ihr betriebseigenes Qualitätsmanagementsystem integriert.

S&A bietet Ihnen folgende Leistungen der Schädlingsprävention:

  • Vermeidung von Schädlingsbefall durch Überwachung (digitales Monitoring)
  • Verwendung von Barcode-Scannern für einen digitalen Servicebericht
  • Digitale Dokumentation mit Trendanalysen und allen erforderlichen Dokumenten die online abgerufen werden können
  • Auf Wunsch Begleitung bei Zertifizierungs-Audits oder bei amtlichen Kontrollen
  • Schadschwellenbestimmung

Hotel und Gastronomie

S&A unterstützt im Vorfeld durch ein systematisches Monitoring und die Schulung Ihres Personals. Bei konkretem Schädlingsbefall handeln wir schnell und diskret.

Unsere Präventivleistungen:

  • Kontinuierliches, systematisches, digitales Schädlingsmonitoring und Bekämpfung inklusive digitaler Dokumentation
  • Schulung Ihres Personals in den Hygiene-Themen gemäß DIN 10514, HACCP-Anforderungen und weiteren Themen Ihres Bedarfes
  • Begleitung bei Zertifizierungs-Audits oder amtlichen Kontrollen

Landwirtschaft Schädlingsprävention

Wir schützen nicht nur Ihre wertvollen Vorratsgüter und den Tierbestand, sondern auch Ihre Familien, Ihr Personal und ihre Objekte und Maschinen. Denn Schädlinge übertragen nicht nur gefährliche Krankheitserreger, sondern können auch Kurzschlüsse und Brände verursachen. Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe vertrauen auf unsere präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Schädlingsbefall. Dazu erstellen wir mit Ihnen zusammen ein Konzept, das alle Faktoren berücksichtigt, die zum Schädlingsbefall führen können. Mittels einer systematischen Überwachung (Monitoring), dessen Ergebnisse wir Ihnen kontinuierlich online zur Verfügung stellen, können wir Schädlingsbefälle weitestgehend vermeiden. Durch die lückenlose Dokumentation sind Sie bestens gerüstet für künftige Zertifizierungen, wie z.B. QS oder Cross-Compliance Kontrollen.Im Schadensfall können wir schnell reagieren und effektiv handeln:

  • Bestimmung der vorkommenden Schädlingsarten, Ort und Häufigkeit des Auftretens sowie der möglichen Ursachen des Befalls
  • Erstellung eines Bekämpfungskonzeptes
  • Sachgemäße und auf das Nötigste beschränkte Anwendung von chemischen Mitteln
  • Verwendung von Barcode-Scannern für eine automatisierte Schadschwellen- und Befallsanalyse
  • Vermeidung von erneutem Schädlingsbefall mittels Überwachung (digitales Monitoring)
  • Einsehen der Monitoring-Ergebnisse per Online-Dokumentation
  • Festlegung der Bekämpfungsart sowie der Präventivmaßnahmen

Nach der erfolgreichen Schädlingsbekämpfung erhalten Sie eine Dokumentation zur Nachverfolgung des Chemikalieneinsatzes, in der ein Lageplan mit genauer Position der Monitore, Kontrollergebnisse und erforderlichen Maßnahmen eingetragen wurde – nach Cross-Compliance-Anforderungen (für EU-Direktzahlungen und Beihilfen/Prämien).

Sie haben Fragen zur Schädlingsprävention? Jetzt beraten lassen!

Kontaktieren Sie uns noch heute, um sich beraten zu lassen oder einen Service zu buchen.

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Neue Regelungen zur Schadnager-Prävention: Sind Sie vorbereitet?

Als führender Anbieter in der Schädlingsbekämpfung möchten wir Sie optimal auf mögliche gesetzliche Beschränkungen vorbereiten: 

Werden in Ihrem Betrieb regelmäßig Köder mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Antikoagulanzien zur Schadnagerprävention eingesetzt? Das könnte bald nicht mehr erlaubt sein!

Worum geht es?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) plant derzeit ein Verbot der prophylaktischen, befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien – die bewährte und wichtigste Wirkstoffgruppe zur Bekämpfung von Schadnagern. Dieses Verbot soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. 

Wir erklären die Details!

Eine mögliche Änderung der Zulassung ab 2026 wird die Nutzung von Antikoagulanzien deutlich einschränken. Künftig dürften antikoagulante (toxische) Köder dann nur noch bei einem zuvor physisch nachgewiesenen Befall und für einen begrenzten Zeitraum von ca. einem Monat eingesetzt werden – die derzeit gängige angewendete Ausnahmeregelung der Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien zur Prävention wäre dann nicht mehr erlaubt.

Was bedeutet das für Sie?

Zunächst brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Wir werden Sie über die drohende behördliche Entscheidung stetig auf dem Laufenden halten. Wenn Sie schon jetzt auf eine zukunftsträchtige, alternative Lösung umstellen wollen, ist das eine nachhaltige und sinnvolle Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt – wir als führender Anbieter stellen dafür für Sie die passenden Lösungen – ohne Antikoagulanzien und mit effizienter smarter Technologie – bereit.