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der Firma S & A Service und Anwendungstechnik GmbH
a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Leistungen der S&A Service und Anwendungstechnik GmbH (nachfolgend mit „S&A“ oder „Wir“ benannt) und ergänzen die mit unseren Kunden geschlossenen Verträge gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ benannt).
b) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
c) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesen Bedingungen und unserer Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt.
d) Sofern rechtlich möglich und zumutbar, sind wir zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.
e) Aufträge an die S&A haben in der Regel eine verbindliche Wirkung und werden durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung als verbindliche Annahme verstanden. Abweichungen hiervon, wie z.B. nachträgliche Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
a) Die von S&A angegebenen Liefer- und Leistungszeiten werden in der Auftragsbestätigung bestimmt. Verzögerungen sind aufgrund verschiedener Parameter nicht auszuschließen, sollte es zu Verschiebungen der Liefer- oder Leistungszeiten kommen, werden wir unverzüglich vorher darauf hinweisen. Schadensersatzansprüche jeglicher Art, die sich kausal aufgrund von Terminverschiebungen ergeben, sind ausgeschlossen, sofern uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.
b) Sollte die Vertragserfüllung durch Umstände verhindert werden, die der Kunde zu vertreten hat, behalten wir uns das Recht vor, nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
c) Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse („force majeure“), die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Überschwemmung, Stromausfall, Netzausfall; Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
c) Bei Annahmeverzug haben wir das Recht, sämtliche damit verbundenen Kosten für vergebliche Aufwendungen zu verlangen und Lagerungskosten zu berechnen.
d) Grundsätzlich gilt, wenn nicht anders explizit schriftlich mit S&A vereinbart Ex Works (EXW) INCOTERMS 2020 für zu liefernde Ware oder für Waren, die Abholung vom Kunden abzuholen sind gilt Delivered Duty Paid (DDP) INCOTERMS 2020.
a) Alle unsere angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Sollte sich eine Lieferung oder die Durchführung von Dienstleistungen um mehr als vier Monate verzögern, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, behalten wir uns vor, den dann gültigen Preis zu beanspruchen.
c) Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Für den fristgerechten Eingang gilt der Zahlungseingang auf das Bankkonto der S&A. S&A behält sich vor bei nicht rechtzeitig eingegangenen Zahlungen, Fälligkeitszinsen ( Verzugszinsen) gemäß den gesetzlichen Regelungen zu berechnen. Eine Aufrechnung mit nicht schriftlich anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Die gilt auch für Zurückbehaltungsrechte.
a) S &A ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht in vertraglicher Weise nachkommt. Zudem behält sich S&A das Recht vor, bei Zahlungseinstellungen oder Zahlungsrückständen, bei Konkurs- und Vergleichsanträgen und bei Bekanntwerden von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden entweder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder nur nach Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern bzw. tätig zu werden. Das Gleiche gilt auch bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse. Wird die Vorausleistung durch den Kunden verweigert, steht S&A das Recht zum Vertragsrücktritt und der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. Für den Fall des Rücktritts hat S&A das Recht, 20 Prozent der Vertragssumme als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen oder an Stelle des vorgenannten pauschalierten Schadensersatz hat S&A das Recht den vollumfänglichen Schadensersatz zu verlangen. Sollte S&A bereits den pauschalierten Schadensersatz erhalten haben, so verfällt nicht das Recht der Geltendmachung des vollumfänglichen Schadensersatzes. Die Summe des pauschalierten Schadensersatzes wird dann mit dem des vollumfänglichen Schadensersatzes aufgerechnet.
b) Sonderrücktrittsrecht bei Einsatz von chemischen Substanzen
Unsere Dienstleistungen, insbesondere beim Einsatz von chemischen Substanzen, führen wir mit der größten Sorgfalt und unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen durch. Hierzu ist es erforderlich, dass der Kunde die behördlichen Genehmigungen mindestens 3 Tage vor geplanter Durchführung der Behandlung S&A schriftlich per email zukommen lässt. Sollten im Vorfeld Behandlungen/Bekämpfungen im Objekt der an der Ware durchgeführt worden sein, so hat der Kunde S&A zwingend über das Ausmaß und die eingesetzten Präparate zu informieren. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass wir keinerlei Haftung für vorbehandelte Ware übernehmen können und behalten uns vor nach Kenntnisnahme den Auftrag abzuweisen.
Eine erfolgreiche Tätigkeit setzt immer die umfassende Information durch den Kunden voraus, insbesondere Hinweise auf Besonderheiten des zu behandelnden Objekts. S&A steht das Recht zu, die Durchführung eines übernommenen Auftrages abzulehnen, wenn sich nachträglich Umstände ergeben, die bei der Auftragserteilung nicht zu erkennen waren bzw. nicht erkannt werden konnten und die vereinbarte Tätigkeit infolgedessen nicht im Ermessen von S&A verantwortet werden kann. Dies gilt vor allem, wenn die Durchführung mit Gefahren verbunden ist, denen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand begegnet werden kann. Schadenersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen. Die bis zur Beendigung der Arbeiten entstanden Kosten sind zu erstatten.
Der Kunde hat zwingend den Anweisungen unseres Personals Folge zu leisten und die oben unter Punkt 4.b) angegebenen Sachverhalte Folge zu leisten. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags. Andernfalls kann S&A die Tätigkeit ablehnen bzw. abbrechen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
a) Die gelieferte Ware ist nach Erhalt sofort auf Mängel und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, ansonsten gilt die Ware als einwandfrei angenommen.
b) Sollte die Ware nachweislich mit Mängeln verursacht durch die Lieferung oder Leistung durch S&A behaftet sein, so werden wir kostenfrei nachliefern bzw. nachbessern. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Sollte allerdings auch ein zweiter Nachlieferungs- bzw. Nachbesserungsversuch fehlschlagen und der Nachweis eines fortbestehenden Mangels geführt werden, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis angemessen zu mindern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
c) Jegliche Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund -- gegen S&A verjähren in 12 (zwölf) Monaten. Dies gilt nicht für verursachte Mängel aufgrund Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
a) Unsere Dienstleistungen, insbesondere beim Einsatz von giftigen Substanzen, führen wir mit der größten Sorgfalt und unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlicher Auflagen aus. Die Ausführung wird sorgfältig geplant. Trotz größter Sorgfalt ist es nicht auszuschließen, dass der beabsichtigte Erfolg einer Maßnahme ausbleibt. Für diesen Fall wird S&A einmalig Maßnahmen wiederholen, um zu versuchen, den beabsichtigten Erfolg zu erzielen. Nach erfolgloser Wiederholung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn kein Erfolg erzielt wurde. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, auch mittelbarer Art sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass S&A vorsätzlich oder grobfahrlässig handelte.
b) Die Gewährleistungszeit beträgt 12 (zwölf) Monate.
a) S&A haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haftet S&A – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet S&A nur
(1) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(2) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut bzw. vertrauen darf). Für einen solchen Fall ist die Haftung von S&A lediglich auf den direkten Schaden begrenzt. Die Haftungsgrenze beträgt maximal das Dreifache des Auftragswertes einer bearbeiteten Einheit. Der Auftragswert je Einheit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung.
b) Unter keinen Umständen haftet S&A für indirekt eintretenden Schaden – auch nicht für entgangene Gewinne.
c) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit S&A einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) S&A haftet insbesondere nicht bei Begasungen von Produkten für eine daraus eventuell entstehende mindere Qualität.
e) Für besondere Behandlungen wie z.B. Endotherm und Phosphine verweisen wir auf die zusätzlichen Haftungsausschlüsse bei den Besonderen Vertragsbedingungen.
a) Der Kunde hat 3 Tage vor der geplanten Durchführung der Behandlung die behördlichen Genehmigungen S&A schriftlich per email zukommen zu lassen.
b) Objekte, die mit chemischen Mitteln behandelt werden, werden erst dann von uns freigegeben werden, wenn bestimmte Konzentrationswerte unterschritten sind. Dieser Zeitpunkt lässt sich aufgrund verschiedener Faktoren, wie Material, Witterung usw. nicht genau bestimmen. Aus diesen Gründen sind etwaige Schadenersatzansprüche infolge einer späteren Freigabe ausgeschlossen.
c) Der Kunde ist verpflichtet, entsprechend den Anweisungen von S&A die betroffenen Räumlichkeiten jeglicher Art und das entsprechende Umfeld während der chemischen Behandlung und der von S&A angegebenen Zeit nach der Behandlung abzusperren und dafür Sorge zu tragen, dass nur geschultes Personal mit entsprechender von S&A freigegebener oder ausgehändigter Ausstattung die betroffenen Räumlichkeiten und Umfeld zu betreten. Der Kunde hat S&A von jeglicher Haftung insbesondere auch für Leib, Leben und Gesundheit Dritter, nicht eingewiesenes Personal sowie geschultes Personal, dass sich nicht an die Anweisung von S&A hält freizuhalten.
d) Gelieferte Begasungsmittel und andere giftige Substanzen sind vom Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der Information durch uns unter größter Sorgfalt zu verwahren und zu verwenden. Die Mittel sind für den alsbaldigen Verbrauch bestimmt.
e) Durchführung von Entwesungen: Aufgrund der Vielzahl synthetischer Substanzen und der unterschiedlichen Modifikationen von Naturstoffen übernehmen wir keine Haftung für möglicherweise stattfindende Reaktionen mit unseren Begasungsmitteln. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich Materialien verfärben, Gerüche entwickeln; Kondenswasser auch in höheren
Mengen entstehen oder dauerhafte, qualitative Veränderungen erleiden können. Darüber hinaus können wir trotz Freigabe Rückstände in begasten Waren nicht ausschließen. Nach dem Transport in abgeschlossenen Behältern und Transportmitteln ist die Ware vor dem Inverkehrbringen noch einmal gut zu lüften und ggf. eine erneute Restgasmessung durchzuführen, insbesondere bei Kleidungs- und Bedarfsgegenständen. Dadurch, dass zugelassene Gase keine toxische Persistenz am behandelten Gut aufweisen, kann eine Ware auch unmittelbar nach der Begasung wieder von Schädlingen befallen werden. Zur Nachbesserung sind wir lediglich dann verpflichtet, wenn es sich bei dem festgestellten Befall nicht um Invasionstiere (geschlechtsreife und flug- oder lauffähige Schädlinge) handelt und die festgestellten Larvalstadien älter sind, als die Begasung in Tagen zurückliegt. In diesem Fall schulden wir die erneute Begasung, nicht aber Auslagen für zusätzliche Anwendungen wie vermehrte Umfuhr, Standzeiten, Konventional-, Terminstrafen etc. Ferner haften wir nicht für Schäden, die durch das ordnungsgemäße Lüften von begasten Containern und Warenstapeln entstehen (eindringende Feuchte, Verunreinigungen etc.).
a) Die zu liefernden Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von S&A (auch auf Zinsen, Spesen und Kosten) im Eigentum von S&A.
b) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermittlung oder anderweitige Überlassung der gelieferten Waren nicht zulässig.
c) Im Falle von Bereitstellungen und Vermietungen von Gegenständen bleiben diese im Eigentum von S&A und werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass diese weder beschädigt werden noch untergehen, sowie im Falle der Insolvenzmasse entsprechend als Eigentum von S&A gekennzeichnet werden.
d) Die Zurücknahme der Ware durch S&A gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag; sämtliche Rechte von RI aus dem Rechtsgeschäft einschließlich des Rechtes, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleiben bestehen.
Über Ansprüche aus diesem Vertrag kann S&A frei verfügen; sie ist insbesondere berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein anderes Unternehmen der Rentokil Initial-Gruppe zu übertragen.
Sollte der Auftraggeber seine Firma umfirmieren oder an einen Dritten veräußern, so gehen die Verpflichtungen grundsätzlich automatisch an den Rechtsnachfolger über. Die Parteien haben ab dem Bekanntwerden der neuen rechtlichen Situation eine Frist von 4 Wochen, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, findet eine Kündigung innerhalb dieser Frist nicht statt, gilt der Vertrag durch den Rechtsnachfolger als übernommen.
Weder S&A noch der Kunde haften für die Nichterfüllung oder die verzögerte Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen, sofern
a) diese Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurde und das Ereignis die Erfüllung tatsächlich verzögert oder unterbricht.
b) das Ereignis höherer Gewalt nicht von der betroffenen Vertragspartei zu vertreten ist und dessen Folgen von dieser auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht abgewendet hätten werden können. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und auch durch Anwendung äußerster Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Krieg, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Überschwemmungen, Flut, Sturm, Feuer, Hagel und Pandemien/Epidemien.
S&A behält sich das Recht vor, den Leistungstermin zu verschieben oder das Volumen der bestellten Ware (ohne Haftung gegenüber dem Auftraggeber) zu verringern, wenn dies verhindert oder verzögert wird und seine Geschäftstätigkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von S&A liegen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf höhere Gewalt sondern auch höhere Gewalt ähnliche Umstände und Situationen, wie z.B. Regierungshandlungen, Verwaltungsanordnungen, nationale Notfälle, Proteste, Aufruhr, Explosion, behördliche Sperre, Aussperrungen, Streiks oder andere Arbeitskonflikte (unabhängig davon, ob sie sich auf die Belegschaft einer Partei beziehen oder nicht) oder Beschränkungen oder Verzögerungen, die die Beförderungen von Waren betreffen, die nicht in der Sphäre von S&A liegen. Der Kunde ist berechtigt, schriftlich den Vertrag zu kündigen, sofern das betreffende Ereignis über einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 180 Tagen andauert.
S&A gehört zur Unternehmensgruppe der Rentokil Initial GmbH & CO KG und verpflichtet sich, alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und im Besitz zur Ausführung der Leistung erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Qualifikationen zu sein. Es gelten ansonsten der Verhaltenskodex von Rentokil Initial zu finden unter der Website: https://www.rentokil-initial.com/~/media/Files/R/Rentokil/documents/Code-Of-Conduct-2018/COC%202018%20GERMAN.pdf
Die Parteien verpflichten sich, alle Gesetze und Regelungen die in Zusammenhang mit dem Vertrag und die damit verbundenen Dienstleistungen bzw. anderweitige Leistungen einzuhalten, insbesondere auch alle anwendbaren Gesetze, Satzungen und Verordnungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption. Jede Partei hat der anderen Partei unverzüglich, jeden Verstoß oder behördliche Untersuchung gegen die oben genannten Gesetze und Regelungen zu melden, dies gilt insbesondere bei der Aufdeckung unangemessenen Verhaltens wie z.B. Anfragen oder Forderungen unzulässiger finanzieller und/oder sonstiger Vorteile
Als Kunde von S&A Teil der Unternehmensgruppe Rentokil Initial GmbH & Co KG („Rentokil“) erhalten Sie regelmäßig Informationen über weitere passende Angebote aus dem Waren- und Dienstleistungsangebot von S&A/Rentokil an Ihre genannte E-Mail-Adresse. Dem Erhalt dieser Informationen können jederzeit per E-Mail an [email protected] widersprechen.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Rentokil GmbH & Co. KG, Heuesch 1, 49808 Lingen. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (welcher die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen mit dem Betroffenen erlaubt) und die des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (welcher die Verarbeitung von Daten aufgrund des überwiegenden berechtigten Interesses des Verantwortlichen erlaubt). Weitere Informationen zum Datenschutz bei Rentokil sowie zu Ihren Rechten in Bezug auf Ihre Daten und die Kontaktdaten unseres betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind online verfügbar unter https://www.rentokil-initial.com/site-services/cookie-and-privacy-policy/privacypolicy/german_privacy_notice.aspx
a) Sollte eine der Parteien vertrauliche Informationen an die andere Partei offenkundig machen, so sind diese schriftlich als „Vertraulich“ zu deklarieren. Diese vertraulichen Informationen sind nur für diese Vereinbarung zu nutzen bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie öffentlich zugänglich oder bekannt geworden sind.
b) Alle existierenden und zukünftigen Rechte im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum, die aus und mit diesem Vertrag entstehen, gleichgültig ob diese eingetragen sind oder die Eintragung entsprechend aussteht, sind Eigentum von RI.
c) Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültigen Bestimmungen sind vielmehr von den Parteien durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem mit den ungültigen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.
e) Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
f) Sollte ein Rechtsstreit aus dem oder über das Vertragsverhältnis notwendig werden, ist der ausschließliche Gerichtsstand das Amtsgericht Rotenburg/Wümme oder das Landgericht Stade.