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Für Stau- und Verpackungsmaterial aus Vollholz ist S&A amtlich zugelassen, Behandlungen mittels Hitze durchzuführen – nach Auflagen der Pflanzenbeschauverordnung und ISPM 15.
ISPM 15 wurde entwickelt, um der weltweiten Ausbreitung von Holzschädlingen entgegenzuwirken, indem die Verbringung von Holzverpackungen und Stauholz im internationalen Handel geregelt wird. ISPM 15 beschreibt phytosanitäre Maßnahmen zur Verringerung des Risikos der Einschleppung und/oder Ausbreitung von Quarantäneschädlingen im Zusammenhang mit Verpackungsmaterial aus Vollholz (einschließlich Stauholz).
Viele Länder haben Quarantänevorschriften erlassen, um ihre heimischen Wälder vor der Einschleppung von Holzschädlingen zu schützen. Um die Ausbreitung unterschiedlicher Einfuhrbestimmungen zu verhindern, hat das Sekretariat des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC), das zur Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen gehört, ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measures) "Guidelines for Regulating Wood Packaging Material in International Trade" herausgegeben.
Mit unserem Spezialverfahren töten wir schnell, zuverlässig und giftfrei alle Insektenstadien. Wir können mit sehr großen autarken Heizgeräten sowohl Laderäume als auch Ladungen von Seecontainern schnell und effizient behandeln.
Sollte eine Vorabbehandlung mangelhaft durchgeführt worden sein oder vollständig fehlen, können wir diese Behandlung in Containern, Laderäumen auf Schiffen und Lägern nachträglich durchführen.
Unsere Registriernummer: DE-NI-492366