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Hitzebehandlung nach ISPM 15

Hitzebehandlung nach IPPC-Standard ISPM 15

Für Stau- und Verpackungsmaterial aus Vollholz ist S&A amtlich zugelassen, Behandlungen mittels Hitze durchzuführen – nach Auflagen der Pflanzenbeschauverordnung und ISPM 15.

ISPM 15 wurde entwickelt, um der weltweiten Ausbreitung von Holzschädlingen entgegenzuwirken, indem die Verbringung von Holzverpackungen und Stauholz im internationalen Handel geregelt wird. ISPM 15 beschreibt phytosanitäre Maßnahmen zur Verringerung des Risikos der Einschleppung und/oder Ausbreitung von Quarantäneschädlingen im Zusammenhang mit Verpackungsmaterial aus Vollholz (einschließlich Stauholz).

Viele Länder haben Quarantänevorschriften erlassen, um ihre heimischen Wälder vor der Einschleppung von Holzschädlingen zu schützen. Um die Ausbreitung unterschiedlicher Einfuhrbestimmungen zu verhindern, hat das Sekretariat des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC), das zur Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen gehört, ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measures) "Guidelines for Regulating Wood Packaging Material in International Trade" herausgegeben.

Mit unserem Spezialverfahren töten wir schnell, zuverlässig und giftfrei alle Insektenstadien. Wir können mit sehr großen autarken Heizgeräten sowohl Laderäume als auch Ladungen von Seecontainern schnell und effizient behandeln.

Sollte eine Vorabbehandlung mangelhaft durchgeführt worden sein oder vollständig fehlen, können wir diese Behandlung in Containern, Laderäumen auf Schiffen und Lägern nachträglich durchführen.

Unsere Registriernummer: DE-NI-492366

Behandlung von Stau- und Verpackungsmaterial aus Vollholz sowie der Fracht

  • Hitzebehandlung von Im- und Exportcontainern sowie Laderäumen
  • Containerzwangsbelüftung mit Heißluft
  • S&A ist amtlich zugelassen, Behandlungen mittels Hitze durchzuführen – nach Auflagen der Pflanzenbeschauverordnung und ISPM Nr. 15.
  • Hitzebehandlung jederzeit auf Ihrem Gelände möglich
  • Behandlung des Transportholzes auf unserem Betriebsgelände in Westerholz/Scheeßel
  • Mobiles, modernes Equipment (mit Strom oder Heizöl betrieben) erhitzt über Schläuche den Raum, in dem das Verpackungsholz gelagert ist
  • Genaue Dokumentation der erreichten Temperaturen innerhalb der Heizphase
  • Keine Bimsch-Genehmigung nötig
  • Keine Wartezeit nach der Behandlung
  • Kein Sicherheitsbereich nötig

Vorteile unserer Hitzebehandlung

  • Kurze Anwendungsdauer 
  • Geringe Vorarbeiten (Reinigung) nötig
  • Hoher Wirkungsgrad: Es kommen immer Geräte mit außreichender Leistung zum Einsatz, um eine hohe Luftverwirbelung zu erreichen
  • Kostensicherheit: Verbrauch der externen Heizgeräte kann hochgerechnet werden
  • Partielle Behandlung möglich
  • Rückstandsfrei

Die wichtigsten Merkmale von IPSM 15

  • IPSM 15 gilt nur für Massivholz, wobei Holzwerkstoffe und Massivholz mit einer Dicke von weniger als 6 mm ausgenommen sind.
     
  • Behandlung der Verpackung durch zugelassene Maßnahmen, die eine Wärmebehandlung (HT) bis zu einer Kerntemperatur von 56°C für mindestens 30 Minuten bedeuten. Die oben genannten Spezifikationen werden erreicht.
     
  • Eine dauerhafte und gut lesbare Kennzeichnung der Verpackung muss auf zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung angebracht werden. Die Kennzeichnung setzt sich zusammen aus dem zweistelligen Ländercode nach ISO 3166 (z.B. DE für Deutschland), der regionalen Kennung (z.B. NW für Nordrhein-Westfalen) und einer Registrierungsnummer, die von der regionalen Pflanzenschutzbehörde an den Hersteller des Verpackungsbehälters, den Verpacker oder den Versender vergeben wird (eindeutige Nummer, die mit 49 beginnt). Die Behandlungsmethode wird durch die Abkürzung HT für Hitzebehandlung oder MB für Begasung mit Methylbromid angegeben. Die Buchstaben DB können auch angegeben werden, wenn eine Entrindung erforderlich ist.