Holz im internationalen Transport (ISPM 15)

Behandlung Holzpaletten
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Im internationalen Transport von Gütern und Waren wird viel Verpackungsholz in Form von Euro-Paletten und anderen Gegenständen verwendet. Um auch hier das Verschleppen bzw. Einfuhr von Schädlingen, die sich im Holz befinden, zu unterbinden, ist das Holz vor dem Transport nachweislich zu behandeln (mit Zertifikat).

Nach den Regelungen der IPPC (International Plant Protection Convention) wird mit der Richtlinie ISPM Nr. 15 (International Standards of Phytosanitary Measurements) die Behandlung von Holzverpackungsmaterial definiert.
Dort werden die Möglichkeiten einer Methylbromidbegasung sowie eine Hitzebehandlung vorgegeben. Nach deutschem Gesetz ist die Verwendung von Methylbromid allerdings wegen der hohen Toxizität und Umweltschädigung der Ozonschicht unzulässig.

Die S&A ist amtlich zugelassen, Behandlungen für Transportholz mittels Hitze durchzuführen (nach Auflagen der Pflanzenbeschauverordnung und ISPM Nr. 15). Unter der

Registriernummer DE-NI-492366

befreien wir Ihr Transportholz von unerwünschten Schädlingen.

Die S&A bietet Ihnen

  • den Einsatz des Hitzeverfahrens mittels ortsunabhängigem Gerätes jederzeit auf Ihrem Gelände
  • Behandlung des Transportholzes  auf unserem Betriebsgelände in Westerholz/Scheeßel
  • mobiles 590 kW-Heizgerät, das mit Strom oder Heizöl betrieben wird, heizt über Schläuche den Raum auf, in dem das Verpackungsholz gelagert ist
  • elektronisch gesteuerte, messtechnische Begleitung über ein 32-Kanal-Meßfühler-System
  • genaue Dokumentation der erreichten Temperaturen innerhalb der Heizphase


Klären Sie die Details dazu telefonisch ab. Rufen Sie uns einfach an!