HYGiTEC
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Auch in der Schädlingsbekämpfung gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Besonders im Umgang mit Vorratsgütern, Lebensmitteln und empfindlichen Anlagen, sowie wertvollen Tierbeständen ist höchste Sorgfalt geboten. Warten Sie nicht erst den ersten Befall ab! Unsere Erfahrung zeigt, dass dieses Metier sehr sensibel reagiert und Imageschäden – wenn überhaupt – nur langfristig wiedergutzumachen sind. Zudem ist die Bekämpfung eines umfangreichen Befalls mit weitaus höheren Kosten verbunden als kontinuierliche Präventionsmaßnahmen.
Bei uns erhalten Sie sämtliche Verfahren aus einer Hand – auch bei größeren Objekten und Bereichen.
Wir arbeiten nach den gängigen Verordnungen des Lebensmittelrechts und der Hygienevorschriften – zum Schutz Ihrer Vorratshaltung und Ihrer Lebensmittelproduktion. Gern unterstützen wir Sie mit einem Konzept zur Prävention eines Schädlingsbefall, das sich nahtlos in Ihr betriebseigenes Qualitätsmanagementsystem integriert.
S&A bietet Ihnen folgende Leistungen der Schädlingsprävention:
S&A unterstützt im Vorfeld durch ein systematisches Monitoring und die Schulung Ihres Personals. Bei konkretem Schädlingsbefall handeln wir schnell und diskret.
Unsere Präventivleistungen:
Wir schützen nicht nur Ihre wertvollen Vorratsgüter und den Tierbestand, sondern auch Ihre Familien, Ihr Personal und ihre Objekte und Maschinen. Denn Schädlinge übertragen nicht nur gefährliche Krankheitserreger, sondern können auch Kurzschlüsse und Brände verursachen. Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe vertrauen auf unsere präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Schädlingsbefall. Dazu erstellen wir mit Ihnen zusammen ein Konzept, das alle Faktoren berücksichtigt, die zum Schädlingsbefall führen können. Mittels einer systematischen Überwachung (Monitoring), dessen Ergebnisse wir Ihnen kontinuierlich online zur Verfügung stellen, können wir Schädlingsbefälle weitestgehend vermeiden. Durch die lückenlose Dokumentation sind Sie bestens gerüstet für künftige Zertifizierungen, wie z.B. QS oder Cross-Compliance Kontrollen.Im Schadensfall können wir schnell reagieren und effektiv handeln:
Nach der erfolgreichen Schädlingsbekämpfung erhalten Sie eine Dokumentation zur Nachverfolgung des Chemikalieneinsatzes, in der ein Lageplan mit genauer Position der Monitore, Kontrollergebnisse und erforderlichen Maßnahmen eingetragen wurde – nach Cross-Compliance-Anforderungen (für EU-Direktzahlungen und Beihilfen/Prämien).
Als führender Anbieter in der Schädlingsbekämpfung möchten wir Sie optimal auf mögliche gesetzliche Beschränkungen vorbereiten:
Werden in Ihrem Betrieb regelmäßig Köder mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Antikoagulanzien zur Schadnagerprävention eingesetzt? Das könnte bald nicht mehr erlaubt sein!
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) plant derzeit ein Verbot der prophylaktischen, befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien – die bewährte und wichtigste Wirkstoffgruppe zur Bekämpfung von Schadnagern. Dieses Verbot soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Eine mögliche Änderung der Zulassung ab 2026 wird die Nutzung von Antikoagulanzien deutlich einschränken. Künftig dürften antikoagulante (toxische) Köder dann nur noch bei einem zuvor physisch nachgewiesenen Befall und für einen begrenzten Zeitraum von ca. einem Monat eingesetzt werden – die derzeit gängige angewendete Ausnahmeregelung der Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien zur Prävention wäre dann nicht mehr erlaubt.
Zunächst brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Wir werden Sie über die drohende behördliche Entscheidung stetig auf dem Laufenden halten. Wenn Sie schon jetzt auf eine zukunftsträchtige, alternative Lösung umstellen wollen, ist das eine nachhaltige und sinnvolle Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt – wir als führender Anbieter stellen dafür für Sie die passenden Lösungen – ohne Antikoagulanzien und mit effizienter smarter Technologie – bereit.