Mäuse und Ratten

Diese Nagetiere erkennt jeder. Die wichtigsten Vertreter der Mäuse sind die Hausmaus (Mus musculus) und die Feldmaus (Microtus arvalis).
Bei den Ratten treten zumeist die Wanderratte (Rattus norvegicus) , vereinzelt auch die Hausratte (Rattus rattus) auf.

Ihr Vorkommen in Gebäuden, Produktions- und Lagerstätten und angrenzendem Gelände ist allerdings nicht wünschenswert. Sie vernichten Lebensmittelvorräte, hinterlassen Verunreinigungen wie Kot und Urin, übertragen z. B. Milben und können zudem damit gefährliche Krankheiten wie z. B. Leptospirose, Schweinepest, Hantavirus auf Menschen und Tiere übertragen.
Ihre Bekämpfung darf nach Tierschutzgesetz § 4 Absatz 1 Satz 3 nur von Sachkundigen durchgeführt werden.
Zum Einsatz kommen Fallen (physikalische Methode) oder Fraßköder (chemische Methode).

Den chemischen Mitteln, genannt Rodentizide, gibt die S&A den Vorzug. Sie können gut portioniert als Fraßköder in Mäuse- oder Rattenboxen eingelegt werden. Selbst in Außengeländen sind diese Köder für Menschen und andere Tiere unzugänglich, da die Box nicht einfach geöffnet werden kann und die Köder zusätzlich - gegen Herausfallen geschützt - in der Box arretiert werden.

Diese Köderboxen verwenden wir neben dem Einsatz zur Bekämpfung allerdings vermehrt zur Überwachung, dem Monitoring,. Mit dem Aufstellen der Boxen an sensiblen Orten des Geländes kontrollieren wir in regelmäßigen Abständen mit Beobachtung der Fraßstellen, ob dort das Vorkommen einer Ratte/Maus angezeigt ist.

Das Schädlings-Monitoring wird im Bereich der Hygienekontrollen (nach HACCP-Konzept) in Landwirtschaftlichen Betrieben, Lebensmittelbetrieben und in Hotels und Gastronomien durchgeführt.
Siehe HACCP-Konzept