Prävention mit System
Ein hohes Maß an Schutz für Leben und Gesundheit des Menschen ist eines der grundlegenden Ziele des Lebensmittelrechts (Verordnung (EG) Nr. 178/2002). Nach den Hygienevorschriften ( EU-Hygienepaket, z. B. Verordnung (EG) Nr. 852/2004) ist dabei die einwandfreie hygienische Beschaffenheit der Lebensmittel zu gewährleisten.
Die Gefahr einer Einschleppung oder eines Zulaufs von Schädlingen besteht durch die Warenumfuhr sowie die örtlichen Gegebenheiten am Produktionsort.
Die S&A bietet ihnen an:
- die Vermeidung von Schädlingsbefall mittels Überwachung (Monitoring)
- die sachgemäße und auf das Nötigste beschränkte Anwendung von chemischen Mitteln
- ein Konzept, das alle Faktoren, die zum Schädlingsbefall führen können, beachtet und in ein betriebseigenes Qualitätsmanagement-System eingliedert
- Bestimmung der vorkommenden Schädlingsarten, Ort und Häufigkeit des Auftretens und die möglichen Ursachen des Befalls
- Festlegung der Bekämpfungsart sowie der Präventivmaßnahmen
- Verwendung von Barcode-Scannern für eine automatisierte Schadschwellen- und Befallsanalyse
- Einsehen der Monitoring-Ergebnisse im Internet (online)
- Erstellen der für Qualitätsstandards erforderlichen Dokumentation (HACCP-Ordner), in der Ansprechpartner, Leistungsumfang, ein Lageplan mit genauer Position der Monitore, sowie nachfolgende Kontrollergebnisse und erforderliche Maßnahmen abgelegt werden
- Auf Wunsch begleiten wir sie bei ihren Zertifizierungs-Audits oder bei amtlichen Kontrollen
