Prävention mit System

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Ein hohes Maß an Schutz für Leben und Gesundheit des Menschen ist eines der grundlegenden Ziele des Lebensmittelrechts (Verordnung (EG) Nr. 178/2002). Nach den Hygienevorschriften ( EU-Hygienepaket, z. B. Verordnung (EG) Nr. 852/2004) ist dabei die einwandfreie hygienische Beschaffenheit der Lebensmittel zu gewährleisten.

 Die Gefahr einer Einschleppung oder eines Zulaufs von Schädlingen besteht durch die Warenumfuhr sowie die örtlichen Gegebenheiten am Produktionsort.

Die S&A bietet ihnen an:

  • die Vermeidung von Schädlingsbefall mittels Überwachung (Monitoring)
  • die sachgemäße und auf das Nötigste beschränkte Anwendung von chemischen Mitteln
  • ein Konzept, das alle Faktoren, die zum Schädlingsbefall führen können, beachtet und in ein betriebseigenes Qualitätsmanagement-System eingliedert
  • Bestimmung der vorkommenden Schädlingsarten, Ort und Häufigkeit des Auftretens und die möglichen Ursachen des Befalls
  • Festlegung der Bekämpfungsart sowie der Präventivmaßnahmen
  • Verwendung von Barcode-Scannern für eine automatisierte Schadschwellen- und Befallsanalyse
  • Einsehen der Monitoring-Ergebnisse im Internet (online)
  • Erstellen der für Qualitätsstandards erforderlichen Dokumentation (HACCP-Ordner), in der Ansprechpartner, Leistungsumfang, ein Lageplan mit genauer Position der Monitore, sowie nachfolgende Kontrollergebnisse und erforderliche Maßnahmen abgelegt werden
  • Auf Wunsch begleiten wir sie bei ihren Zertifizierungs-Audits oder bei amtlichen Kontrollen